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THW übergibt Schneehelfer-Pokale

Bald ein Jahr ist vergangen seit im Januar 2019 der Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land ausgerufen wurde. Die Bilder von mehreren Metern Schnee auf den Dächern sind wohl allen im Gedächtnis geblieben.

Zehn Tage dauerte der Katastrophenfall im Landkreis an und beschäftigte Kräfte des Technischen Hilfswerks aus ganz Bayern und darüber hinaus, sowie Feuerwehren, Bundeswehr, Polizei, Rotes Kreuz, Bergwacht, Wasserwacht und Malteser. Dabei wurden nicht nur Dächer von der Schneelast befreit – im Hintergrund mussten die eingesetzten Kräfte natürlich auch eingeteilt, verpflegt und untergebracht werden. Für alle Beteiligten war es ein anstrengender aber zugleich auch schöner Einsatz, da durch das schnelle Eingreifen niemand wirklich einen Schaden erlitten hatte und es bei den Einsatzkräften zu keinen schwerwiegenden Verletzungen gekommen war. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen klappte reibungslos und somit war die Stimmung bei den Einsatzkräften gut. Es haben sich auch organisationsübergreifende Freundschaften entwickelt. So besuchten beispielsweise THW-Kräfte aus der Oberpfalz kürzlich die Kameraden der Feuerwehr in Weißbach an der Alpenstraße.

Für diese gute Zusammenarbeit und die Unterstützung durch Einsatzkräfte aus ganz Bayern und darüber hinaus wollte sich der THW Ortsverband Berchtesgadener Land natürlich erkenntlich zeigen. Deshalb ließ man Schneehelfer-Pokale entwerfen und anfertigen, die die Ortsbeauftragten als Ausdruck des Dankes über das Jahr an sämtliche damals im Einsatz befindlichen Organisationen, sowie Gemeinden und das Landratsamt verteilten.

Bild 2 von links: Ortsbeauftragter Ulrich Hasenöhrl und stellvertretender Ortsbeauftragter Dr. Thomas Wellenhofer übergeben den Pokal an den Landesbeauftragten Dr. Fritz-Helge Voß


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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