Ortsbeauftragter (OB)
Der Ortsbeauftragte leitet den Ortsverband in eigener Verantwortung.
- Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes (OV). Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
- Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
- Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
- Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom THW-Geschäftsführer
- Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Matthias Fellner
Ortsbeauftragter